Elektrokontrolle

Um die Sicherheit der Eigentümer und Nutzerschaft jeder Art von Gebäude zu garantieren, müssen die elektrischen Anlagen gemäss der Verordnung über die Niederspannung (NIV) regelmässig überprüft werden.
Die Kontrollen werden je nach Bestimmungszweck und Gebäudeart durchgeführt. Die anschliessende Ausstellung eines Sicherheitsnachweises bestätigt ihre Eignung.

Als unabhängiges Kontrollorgan steht Ihnen unser Tochterunternehmen EL-TECH Engineering AG  beratend zur Seite. Ob Wohnüberbauung, Gewerbebau oder komplexes Industriegebäude – bei uns sind Sie gut aufgehoben.

Ihr Sicherheitsexperte für die nächste Elektrokontrolle

Elektrokontrolle bei Handänderung

Kommt es zu einer Handänderung und wurde die Immobilie in den letzten 5 Jahren nicht einer Elektrokontrolle unterzogen so muss dies veranlasst werden. Durch die systematische Prüfung der Elektroanlagen werden Personen- und Sachschäden vorgebeugt.

Schlusskontrolle

Vor der Übergabe der Elektrischen-Installation an den Eigentümer muss der Installateur eine Schlusskontrolle durchführen. Dies kann auch durch ein unabhängiges Kontrollorgan ausgeführt werden.

Abnahmekontrolle

Nach einer Schlusskontrolle ist der Eigentümer dafür verantwortlich eine Abnahmekontrolle zu veranlassen. Diese muss innert 6 Monaten durchgeführt werden.

Periodische Elektrokontrolle

Elektrische Anlagen haben eine wiederkehrende Kontrollperiode um die Sicherheit von Personen und Sachgütern zu gewährleisten. Die Aufforderung für diese Kontrolle erhalten Sie per Post von der Netzbetreiberin.

Expertisen und Beratung

Zu den Inspektionen und den normalen Kontrollen erstellen wir Ihnen Zustandsberichte, Beurteilungen oder anlagespezifische Expertisen. Wir beraten Sie gerne bei elektrotechnischen Fragen.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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